Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Trefferliste der letzten Suche

Navigation

gesetz Vorschriften (0)
  • Gesetze (0)
  • Rechtsverordnungen (0)
  • Verwaltungsvorschriften (0)
  • Verträge, sonstige Rechtsquellen (0)
rechtsprechung Gerichtsentscheidungen (1)
  • Bereich erweiternVerwaltungsgerichtsbarkeit (1)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit (0)
  • Dienstgericht (0)
  • Verfassungsgerichtsbarkeit (0)
  • Ordentliche Gerichtsbarkeit (0)
  • Finanzgerichtsbarkeit (0)
  • Sozialgerichtsbarkeit (0)
  • Sonstige Gerichte (0)
rss RSS-Feed Gerichtsentscheidungen
Abonnieren Sie hier!
ffn Fortführungsnachweise
Rechtsvorschriften
Verwaltungsvorschriften (BayMBl.)

Suche

Eingeschränkt auf:
  • Untersagung der Veranstaltung Filter entfernen

1 Treffer in 1 Gerichtsentscheidung und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VGH München: Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung, Unterstützung oder Bewerbung von unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel im Internet im ländereinheitlichen Verfahren, Angebot sog. 50-Cent-Gewinnspiele mit und ohne TV-Bezug (auch) über das Internet durch einen deutschlandweit tätigen privaten Rundfunkveranstalter, Verlangen eines Entgelts von bis zu 0, 49 Euro je Spielteilnahme und Begrenzung des Einsatzes bei (unterstellter) Mehrfachteilnahme auf höchstens 9, 80 Euro pro Stunde, Erlaubnisfreie Zulässigkeit der Durchführung sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren (rundfunkähnlichen) Telemedien, Erlaubnispflichtigkeit der Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele und Verbot der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels, Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet und Ausnahmen für bestimmte Online-Glücksspiele mit gesteigertem Suchtpotenzial, Lotteriemonopol und Zulassung von Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial, Glücksspielbegriff im Straf- und Ordnungsrecht, Identität von strafrechtlichem Einsatz- und ordnungsrechtlichem Entgeltbegriff, Erlaubnispflichtigkeit der gewerbsmäßigen Veranstaltung „anderer“ Online-Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Glücksspielbegriff, Bagatellgrenze, Erheblichkeit des Einsatzes, Unterhaltungsspiel, Ermessensausübung, Rundfunkfreiheit, Teilnehmer- und Jugendschutz

    Urteil vom 10.07.2025 – 23 BV 23.913

  • ←
  • 1
  • →
Schlagworte Schlagworte
  • 49 Euro je Spielteilnahme und Begrenzung des Einsatzes bei (unterstellter) Mehrfachteilnahme auf höchstens 9
  • 80 Euro pro Stunde
  • Angebot sog. 50-Cent-Gewinnspiele mit und ohne TV-Bezug (auch) über das Internet durch einen deutschlandweit tätigen privaten Rundfunkveranstalter
  • Bagatellgrenze
  • Erheblichkeit des Einsatzes
  • Erlaubnisfreie Zulässigkeit der Durchführung sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Rundfunk und in vergleichbaren (rundfunkähnlichen) Telemedien
  • Erlaubnispflichtigkeit der gewerbsmäßigen Veranstaltung „anderer“ Online-Spiele mit Gewinnmöglichkeit
  • Erlaubnispflichtigkeit der Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele und Verbot der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten öffentlichen Glücksspiels
  • Ermessensausübung
  • Glücksspielbegriff
  • Glücksspielbegriff im Straf- und Ordnungsrecht
  • Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung
  • Identität von strafrechtlichem Einsatz- und ordnungsrechtlichem Entgeltbegriff
  • Lotteriemonopol und Zulassung von Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial
  • Rundfunkfreiheit
  • Teilnehmer- und Jugendschutz
  • Unterhaltungsspiel
  • Unterstützung oder Bewerbung von unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel im Internet im ländereinheitlichen Verfahren
  • Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet und Ausnahmen für bestimmte Online-Glücksspiele mit gesteigertem Suchtpotenzial
  • Verlangen eines Entgelts von bis zu 0
  • Vermittlung
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel